Weil Pflege Vertrauenssache ist, suchen wir einen persönlichen Zugang zu unseren Kunden. Wir wissen, dass die Qualität der häuslichen 24-Stunden-Betreuung sowohl von der fachlichen als auch der menschlichen Kompetenz der Personenbetreuerin abhängt.
Die Zufriedenheit, das körperliche und seelische Wohlbefinden der zu pflegenden Menschen spielt dabei eine ganz wesentliche Rolle.
Ihre persönlichen Wünsche, Lebensgewohnheiten und Bedürfnisse gestalten den Umfang und die Art der Pflege und Betreuung.
Die Organisation von Personenbetreuung umfasst die Vermittlung von selbständigen Personenbetreuerinnen, die sich in einem 14-tägigen Turnus bei der Betreuung abwechseln. Sämtliche administrative Tätigkeiten, wie An- und Abreise oder Sicherstellung der gesetzlichen Voraussetzungen (österreichische Gewerbeberechtigung, Meldebestätigung, Meldung bei SVS und FA) werden von uns erledigt.
Gerne übernehmen wir auch die Beratung und Abwicklung der gesamten Fördermodalitäten für Sie.
Unser fachlich geschultes Pflegepersonal setzt sich ausschließlich aus qualifizierten, deutschsprachigen Pflegerinnen und Pfleger zusammen.
Soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen sind wesentliche Voraussetzungen für unser Betreuungspersonal. Dazu gehören eine regelmäßige Qualitätskontrolle vor Ort sowie verpflichtende Weiterbildung unserer Pflegerinnen im Bereich Pflege und Beziehungsmanagement.
Die Betreuungstätigkeiten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Einkaufen, Kochen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen. Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern) etc.
Unterstützung bei der Lebensführung
Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen, wie Körperpflege, An- und Auskleiden oder Einhaltung der Arzneimittelaufnahme.
Gesellschafterfunktion
Gesellschaft leisten, Führen von Konversationen, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten, Spaziergänge.
Weitere Betreuungstägikeiten
Begleitung bei Arztbesuchen oder Behördengängen.
Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel, beispielsweise einen Urlaub oder einen vorübergehenden Krankenhausaufenthalt.
Ärztliche Tätigkeiten durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekraft
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Personenbetreuer nach schriftlicher und ärztlicher Anordnung mit Anleitung und Unterweisung (Delegation) durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekraft auch ärztliche Tätigkeiten durchführen.