Sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend:
In diesem Fall bietet Ihnen das Sozialministeriumservice finanzielle Unterstützung an, damit Sie sich durch eine Ersatzpflege vertreten lassen können.
bei Pflegegeld der Pflegestufe | normale finanzielle Unterstützung | Minderjährige oder demenziell Erkrankte |
1 - 3 | 1.200 € | 1.500 € |
4 | 1.400 € | 1.700 € |
5 | 1.600 € | 1.900 € |
6 | 2.000 € | 2.300 € |
7 | 2.200 € | 2.500 € |
Förderbar ist nur eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche. Bei demenziell erkrankten Personen und bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Förderung für eine Ersatzpflege bereits ab 3 Tagen möglich.
Das monatliche Netto-Gesamteinkommen des pflegenden Angehörigen darf folgende Beträge nicht übersteigen:
Die Einkommensgrenze erhöht sich für unterhaltsberechtigte Angehörige jeweils um 400 €, bei unterhaltspflichtigen Angehörigen mit Behinderung um 600 €. Kein anrechenbares Einkommen sind zum Beispiel Familien- und Studienbeihilfen, Sonderzahlungen oder Leistungen nach den Sozialhilfegesetzen der Länder.
Weitere Informationen zu den Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger finden Sie auf der
Website des Sozialministerumservice pflegende Angehörige.
Pflegewerk Austria erledigt für Sie die Einbringung der Förderanträge.
Haben Sie Fragen? Wir unterstützen Sie gerne - nehmen Sie gleich Konatkt mit uns auf!